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Das Meeresschutzgebiet „Capo Carbonara“ wurde vom Ministerium für Umwelt und den Schutz des Territoriums und des Meeres mit einem Ministerialdekret vom 15. September 1998 eingerichtet, 1999 geändert und durch das Ministerialdekret vom 7. Februar 2012 vollständig ersetzt (Amtliche Gazzetta Nr. 113 vom 16. Mai 2012). Die Verwaltung des Meeresschutzgebiets ist ausschließlich der Gemeinde Villasimius anvertraut.

Denken Sie daran:

  • Der Umfang des Meeresschutzgebiets „Capo Carbonara“ fällt fast vollständig in das Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse (SIC), das gemäß der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG eingerichtet wurde
    Im Meeresschutzgebiet “Capo Carbonara” finden wir mehrere besondere Schutzgebiete (SPAs), die gemäß der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG eingerichtet wurden
    Das Meeresschutzgebiet „Capo Carbonara“ wurde gemäß der Konvention zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzungsrisiken, besser bekannt als Barcelona-Konvention, zu einem ASPIM-Gebiet (Specially Protected Area of ​​Mediterranean Importance).

 

Zonenregelung

(Decreto Ministeriale n° 60 del 7 Febbraio 2012 e Regolamento di Esecuzione ed Organizzazione)

Geschwindigkeit

In den Zonen B und C ist die Navigation ausschließlich im Verdrängungstrimm mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 5 Knoten innerhalb einer Entfernung von 300 Metern von der Küste und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 10 Knoten innerhalb des Meeresstreifens zwischen 300 Metern und 600 Meter von der Küste entfernt.

Ankerplatz und Liegeplatz

In den als “A” gekennzeichneten Gebieten ist die Navigation, das Ankern und das Festmachen im integralen Schutzgebiet verboten.

In den als „B“ allgemeines Schutzgebiet, „C“ Teilschutzgebiet und „D“ Versuchsschutzgebiet gekennzeichneten Gebieten ist das Ankern in den entsprechenden Strukturen erlaubt, die von der Verwaltungsbehörde eingerichtet wurden, oder in Wasserabschnitten, die durch Sandböden gekennzeichnet sind, die frei von Posidonia oceanica sind, nicht verboten für Badezwecke mit Bestimmung des RAS n. 817 vom 05.10.2013.

Sportfischen

Im gesamten A.M.P. kostenloses Unterwasserfischen ist verboten.
In der Zone „A“ integrales Reservat ist Berufs- und Sportfischen mit allen Mitteln verboten.
Im allgemeinen Naturschutzgebiet „B“ darf das Sportfischen nur mit Genehmigung des Verwalters (Gemeinde Villasimius) ausgeübt werden und ist den Einwohnern der Gemeinde Villasimius vorbehalten.
In den Gebieten „C“ Teilreservat und „D“ Versuchsreservat darf Sportfischen nur ausgeübt werden, wenn es von der Verwaltungsbehörde (Gemeinde Villasimius) genehmigt und auf der Grundlage der Schutzanforderungen des A.M.P geregelt wird, für Personen, die Einwohnern von gleichgestellt sind der Gemeinde Villasimius (siehe Anforderungen für die Beantragung einer Genehmigung im Abschnitt Formulare).

Beim Sportfischen ist die Verwendung der folgenden Werkzeuge verboten: Langleinen, Reusen, Waagen, Rezzaglio, die Verwendung des Speers mit Hilfe von Lichtquellen.

DAS ANGELN AUF SEEIGEL (Paracentrotus lividus) IST NICHT ERLAUBT

Gebietsangaben

Zone A: Integral Reserve – gekennzeichnet durch gelbe Bojen

Es ist erlaubt:

Zugang zum Personal des Leitungsorgans.
Führungen unter Wasser.
Rettungs- und Überwachungstätigkeiten.

Folgendes ist verboten:

Baden.
Berufs-, Sport- und Unterwasserfischen.
Der Transit von Booten, Booten und Sportbooten

Zone B: Allgemeine Reserve

Aktivitäten in Zone A sind erlaubt.
Es ist auch erlaubt:

Führungen.
Kostenloses Tauchen ohne Atemgerät mit vorheriger Genehmigung des Managers
Professionelles Angeln
Sportangeln nur für Anwohner oder gleichwertig
Die Aktivität des Whale – Watching (Beobachtung von Walen)

Folgendes ist verboten:

Speerfischen.
Kostenloses Tauchen mit Scuba
Die Verwendung von Jetskis oder Jetskis und ähnlichen Mitteln, die Ausübung von Wasserski und ähnlichen Wassersportarten.

Zone C: Teilreserve

Aktivitäten in Zone B sind erlaubt.
Es ist auch erlaubt:

Zugang zu Vergnügungsbooten.
Professionelles Angeln.
Kostenloses Tauchen mit und/oder ohne Tauchen nach vorheriger Genehmigung durch den Manager
Sportangeln für Anwohner oder Gleichgestellte und Nichtansässige
Walbeobachtungsaktivität (Cetacean-Beobachtung)

Folgendes ist verboten:

Unterwasserfischen.
Benutzung von Jetskis oder Jetskis und ähnlichen Mitteln, Ausübung von Wasserski und ähnlichen Wassersportarten.

Zone D: Experimentelle Reserve

Aktivitäten in Zone C sind erlaubt.
Es ist auch erlaubt:

Navigation mit Booten und Wasserfahrzeugen, die 20 Knoten nicht überschreiten.
Sie sind verboten.

 

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